Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Maschinenverleih (Vermieter) und seinen Kunden (Mieter) über die Vermietung von Maschinen und Geräten.
Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Die Bestätigung kann per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung der Maschine durch den Mieter und endet mit dem Tag der Rückgabe der Maschine an den Vermieter.
Der Mietpreis für die Maschine ist in der Auftragsbestätigung des Vermieters angegeben. Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen.
Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution verlangen. Die Kaution wird in bar oder per Kreditkarte hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Ablauf der Mietzeit und nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Maschine zurückerstattet.
Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine pfleglich zu behandeln und sie nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine vor Schäden zu schützen und sie in gutem Zustand zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn die Maschine beschädigt wird.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Maschine in gutem Zustand zu übergeben. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die notwendigen Anweisungen für die Bedienung der Maschine zu geben. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter bei Schäden an der Maschine zu helfen.
Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter durch die Nutzung der Maschine entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter haftet für Schäden, die der Maschine durch unsachgemäße Bedienung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Vermieters entstehen.
Der Mieter kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter kann den Vertrag kündigen, wenn der Mieter die Maschine nicht pfleglich behandelt oder sie nicht bestimmungsgemäß verwendet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.